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Cybermobbing

MI.1.1 Die Schülerinnen und Schüler können sich in der physischen Umwelt sowie in medialen und virtuellen Lebensräumen orientieren und sich darin entsprechend den Gesetzen, Regeln und Wertesystemen verhalten.

Zielgruppe: MS1 / MS2

Cybermobbing ist ein äusserst schlimme Situation. Zwei Ebenen sind dabei zu beachten:

Prävention

  • Cybermobbing kann auf der Ebene der Prävention in erster Linie genau gleich wie analoges Mobbing begegnet werden. Unter anderem ein starkes Klassengefüge und ein gutes individuelles Selbstwertgefühl helfen hierfür.
  • In diesem Blog findest du im Bereich "Medienbildung" von Tipps bis zu Unterrichtseinheiten unterstützende Informationen und Materialien.
  • Beratend können die Schulsozialarbeit und/oder der PICTS hinzugezogen werden.
  • Im Rahmen der Unterrichtsbesuche durch unsere Medienagenten wird seit dem Schuljahr 21/22 in der 5. Klasse eine Lektion zu diesem Thema abgehalten.

Intervention

  • Sollte es in der Klasse zu Cybermobbing kommen, sollte die Schulleitung informiert werden.
  • Es ist hilfreich, wenn Beweise zum Beispiel in Form von Screenshots vorliegen.
  • Beratend und assistierend können die Schulsozialarbeit und/oder der PICTS hinzugezogen werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler, meist auch die Eltern, sollten aufgeklärt werden. Was ist verboten? Welche Konsequenzen können diese Handlungen haben?
  • Geeignete Massnahmen werden mit Vorteil in Absprache mit der SL, Fachpersonen, Eltern getroffen. Eine schrittweise Wiedereingliederung sollte dabei ebenfalls geklärt werden.

Gesetz

Es gibt (noch) keinen Gesetzesartikel, der Cybermobbing verbietet. Kommt es zu Cybermobbing wird in der Regel aber gleich gegen mehrere Artikel verstossen. Denn oftmals wird dabei die Privatsphäre verletzt und es kommt zu Verstössen durch Beleidigungen oder Bedrohungen:

  • 173 Ehrverletzung, Üble Nachrede: bei Dritten jemandes Ruf schädigen oder unehrenhaftes Verhalten vorwerfen
  • 174 Verleumdung: jemanden fälschlicherweise des unehrenhaften Verhaltens beschuldigen
  • 177 Beschimpfung: jemanden durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreifen
  • 180 Drohung: jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzen

Zudem steht in der Schweizerischen Bundesverfassung:

  • 13 Schutz der Privatsphäre: Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Dieser Film (3-4 Minuten) spricht von der Aufmachung vor allem SuS der Mittelstufe 1 an und bietet einen guten Einstieg ins Thema. Im Anschluss können die verschiedenen Rollen und deren Stimmungen und Gefühle beleuchtet werden.


Download
Artiel aus dem Elternmagazin, Ein Wechsel des Blickwinkels
Cybermobbing.pdf
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