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Vorgehen bei Missachtung der Nutzungsvereinbarung

Die Arbeit mit digitalen Medien im Unterricht erfordert eine stete Begleitung der Kinder. Bei der Einführung der Tablets in der 3. Klasse und in der 5. Klasse (sobald die Geräte nach Hause genommen werden können) wird gemeinsam eine Nutzungsvereinbarung erarbeitet. Dieses Dokument, welches auch von den Eltern eingesehen wird, ist die Grundlage für ein geregeltes und zielgerichtetes Lernen mit einem digitalen Gerät. Unweigerlich kommt man als Lehrperson während dem Schuljahr immer wieder zum Punkt, wo man die SuS auf die vereinbarten Regeln aufmerksam machen muss. Bei Regelverstössen schlagen wir grundsätzlich ein zweiteiliges Verfahren vor: Konstruktivismus und Behaviorismus. Wer Grenzen überschreitet, braucht das zu spüren, wird dann aber nicht nur sanktioniert, sondern in der Wiederaufnahme stärker begleitet. Hier am Beispiel eines Kindes, welches gegen die vereinbarten Chatregeln verstossen hat.

 

Die Chatregeln wurden zu Beginn des Schuljahres besprochen und es war allen klar, wie man sich richtig im Chat verhält. Dies war Bestandteil der erarbeiteten Nutzungsvereinbarung. Somit hat man etwas in der Hand, was die Eltern gesehen und unterschrieben haben. Darauf kann im Übertretungsfall Bezug genommen werden. Zudem wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

  • Zusammenstellen einer Art Protokoll, wer was gemacht/geschrieben hat
  • Sanktionen seitens Schule überlegen (Tablet-Verbot für 2 Wochen, danach stärker kontrollierte Nutzung für weitere 2 Wochen indem z.B. das Gerät auf dem Lehrpersonen-Pult gelagert ist und immer erfragt werden muss).
  • Kontaktaufnahme der Eltern mit dem Protokoll, den Sanktionen der Schule sowie einer Aufforderung an die Eltern, sich was zu überlegen. (Wobei die zweigleisige Weise Sanktion und folgende, konstruktive Begleitung erklärt wird und die Eltern zu Hause zu ähnlichem Verhalten animiert werden sollen. Tipps für verstärkte Kontrolle zu Hause: zum Beispiel wird das Tablet und auch allfällige, andere private Geräte nicht im Kinderzimmer gelagert...)

 

Bei Beweisnot wird es etwas schwieriger. Die Lehrperson hat lediglich mitbekommen, dass im Chat Dinge vorgefallen sind, die gegen die Nutzungsvereinbarung verstossen. Es wird eine Art "Verwarnung" ausgesprochen und mit Nachdruck an die abgemachten Regeln erinnert. Auch hier sollen die betreffenden Eltern informiert werden. Es erleichtert im Wiederholungsfall die Sanktionierung.

 

Den Leitfaden zur Nutzungsvereinbarung findet man in der PICTS-Internen Ablage.

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