Altersbegrenzung bei Apps
Seit der 2018 in Europa eingeführten neuen Datenschutzverordnung dürfen Kinder unter 16 Jahren WhatsApp und auch andere ähnliche Apps nicht nutzen. Rechtliche Konsequenzen sind keine zu befürchten. Im Schweizer Gesetz steht das Schummeln bei der Altersangabe nicht unter Strafe. Gibt man ein falsches Alter an, verletzt man lediglich die Nutzungsbedingungen von WhatsApp und Co. Deren Datenhunger ist aber grösser als ihr Bewusstsein für Kinderschutz.
Verantwortung bei Eltern
Schlussendlich entscheiden die Eltern, ob ihr Kind reif genug ist, WhatsApp oder andere Apps zu nutzen. Ein Gerichtsurteil in Deutschland von 2017 nimmt die Eltern dann auch in die Pflicht, ihr Kind auf Gefahren bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmassnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen.
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