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Teams Chat

Altersbegrenzung bei Apps

Seit der 2018 in Europa eingeführten neuen Datenschutzverordnung dürfen Kinder unter 16 Jahren WhatsApp und auch andere ähnliche Apps nicht nutzen. Rechtliche Konsequenzen sind keine zu befürchten. Im Schweizer Gesetz steht das Schummeln bei der Altersangabe nicht unter Strafe. Gibt man ein falsches Alter an, verletzt man lediglich die Nutzungsbedingungen von WhatsApp und Co. Deren Datenhunger ist aber grösser als ihr Bewusstsein für Kinderschutz.

Verantwortung bei Eltern

Schlussendlich entscheiden die Eltern, ob ihr Kind reif genug ist, WhatsApp oder andere Apps zu nutzen. Ein Gerichtsurteil in Deutschland von 2017 nimmt die Eltern dann auch in die Pflicht, ihr Kind auf Gefahren bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmassnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen.

Nutzung von Teams an unserer Schule

Unsere Schule stellt Microsoft Teams zur Verfügung. An den GSAG gelten standardmässige Einschränkungen (Chat- und Videocall-Funktionen sind für SuS deaktiviert) und daher erachten wir es nicht als notwendig, dass die Lehrpersonen weiter aktiv werden müssen. Ein gelegentlicher Blick in die Klassenkanäle sollte jedoch nicht unterlassen werden.

Die Lehrperson kann bei der ICT-Leitung beantragen, die Chatfunktion in der Klasse freizuschalten. In diesem Moment übernimmt sie aber auch die oben beschriebene Verantwortung. Wir sehen hierbei insbesondere zwei Aspekte, die zu beachten sind:

  • Abmachungen: Bei den Schülerinnen und Schülern besteht das Bewusstsein, wie und wofür ein Chat sinnvoll genutzt werden kann. Hierfür kann auch auf die Nutzungsvereinbarung (von Anfang 3. oder 5. Klasse) Bezug genommen werden.
  • Kontrolle: Die Lehrperson kontrolliert nach eigenem Ermessen auch die privaten Chats der Schülerinnen und Schüler und ist bereit, falls nötig weitere Schritte in die Wege zu leiten.
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Chat, Cybermobbing, Pornografie.pdf
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